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Verbindliche Regelungen zum Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen
zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs zum Schuljahr 2020/21
- Ergänzung zum Hygieneplan der Erich Kästner Schule-

 

 

Thema 

Art der Maßnahme  

Mund-Nasen-Bedeckung

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht für alle eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Dies gilt für alle SchülerInnen ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.

Die SchülerInnen der Primarstufe müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, solange sie sich im Klassenverband aufhalten.

Für die Angebote im Offenen Ganztag gilt die Regelung, dass keine Mund-Nase-Bedeckung erforderlich ist.

Beschaffung und Pflege der Masken geschieht durch die Eltern. Ersatzmasken werden für Notfälle von der Schule gestellt.

Lehrkräfte müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten können.

Das Betreten des Schulgeländes ist nur unter Einbehaltung der Maßgaben der Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW vom 01.07.2020 zulässig.

Abstandsregeln

Zum Schutz der Gesundheit aller wird trotz der Mund-Nasen-Bedeckung die Wahrung eines Abstands empfohlen. Auf Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln soll verzichtet werden.

Handhygiene

Alle waschen sich vor Beginn des Unterrichts im Klassenraum gründlich die Hände.

Dies gilt auch nach Husten oder Niesen, vor dem Essen und nach dem Toilettengang.

Soweit vorhanden und notwendig kann Handdesinfektionsmittel benutzt werden.

Husten und Niesen

Husten und Niesen immer in die Armbeuge oder in ein Taschentuch. Beim Husten oder Niesen Abstand halten oder sich wegdrehen.

Tischhygiene

Beim erstmaligen Betreten der Klassen- und Fachräume zu Beginn des Unterrichts sind alle Tische durch die Reinigungskräfte gereinigt. Sollte eine Lerngruppe im Laufe des Schultages einen anderen Raum nutzen, werden die Tischoberflächen im zurückgelassenen Raum durch die SchülerInnen gereinigt. Der Schulträger der Stadt Hamm hat dazu Reinigungsmaterial und Reinigungsmittel für alle Räume zur Verfügung gestellt.

Sitzordnung / Tischanordnung

Es gibt in jedem Klassen- und Fachraum eine festgelegte Tischanordnung. Jede SchülerIn setzt sich immer auf den gleichen Sitzplatz. Die Tisch- und Sitzanordnung bleibt immer gleich und wird täglich dokumentiert. Die Dokumentation gilt ebenfalls für Toilettengänge.

Lufthygiene

In den Klassenräumen wird alle 20 Minuten für 5 Minuten ein Stoßlüften durchgeführt, bei dem 1 oder mehrere Fenster sowie die Klassenraumtür weit geöffnet werden.

Ein Querlüften findet immer wieder statt, soweit dies notwendig und möglich erscheint.

Während der gesamten Pausenzeiten werden die Klassenräume gelüftet.

Pausengestaltung

Pausenzeiten finden als Frischluftpausen auf dem Schulgelände statt. Aufgrund der hohen Gesamtzahl der SchülerInnen findet die Pause für die SchülerInnen der Klassen 1-4 auf dem vorderen Teil des Schulgeländes (OGS-Bereich) statt, die Klassen 5-10 halten sich auf dem hinteren Schulhof auf. Bei Regenwetter verbleiben die Klassen in ihrem Klassenraum.

Wegeführung

Die SchülerInnen erreichen die Schule morgens mit dem Schülerspezialverkehr. Sobald sie das Schulgelände erreicht haben, verlassen sie geordnet die Busse und begeben sich über den hinteren Schulhof zu ihrem Klassenraum. Dort werden sie von ihrem/ihrer Klassenlehrer/in in Empfang genommen und betreut.

Zu den Pausen und zurück in den Klassenraum werden die SchülerInnen von den KlassenlehrerInnen begleitet. Zur Abholung sammeln sie sich an markierten Punkten des Schulhofes. Da die Schule über mehrere Eingänge verfügt, befinden diese sich an Positionen, die die kürzeste Entfernung zum Klassenraum darstellen.

Nach Schulschluss werden die SchülerInnen von ihren LehrerInnen zur Abholung durch die Schulbusse begleitet und beaufsichtigt.

Sportunterricht

Die Nutzung der Sporthallen wird aktuell in Beug auf Belüftungssituation, Luftaustausch und Aerosolbelastung geprüft. Der Sportunterricht kann weiterhin im Freien stattfinden.

Schwimmunterricht

Ab November sind alle Bäder der Stadt Hamm bis auf weiteres geschlossen.

Konferenzen und Besprechungen

Besprechungen und Konferenzen können nur stattfinden, wenn die vorgeschriebenen Abstandsregeln eingehalten werden können. Video- und Telefonkonferenzen sind zu bevorzugen.

Klassenpflegschaftssitzungen, Schulpflegschaftssitzung und Schulkonferenz können mit Maske und Abstandsregeln regulär stattfinden. An den Elternabenden sollte nach Möglichkeit nur ein Elternteil teilnehmen.

Eltern dürfen aufgrund des von der Stadt ausgesprochenen Betretungsverbotes für das Schulgelände grundsätzlich nur mit Termin und aus wichtigem Grund eingelassen werden. Alle Besucher tragen sich in die ausgelegten Listen im Eingangsbereich ein.

OGS

Unter Beachtung der Hygienevorschriften finden die Betreuungsangebote OGS und Ü13 statt.

Die OGS findet in festen, räumlich getrennten Gruppen statt.

Symptome

SchülerInnen, die in der Schule Symptome (Fieber, Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns) zeigen, werden nach Vorgabe des Landes nach Rücksprache mit den Eltern nach Hause geschickt oder werden von ihnen abgeholt. Wenn es sich um einen Schnupfen ohne weitere Krankheitssymptome handelt, soll der Schüler zunächst 24 Stunden zur Beobachtung zu Hause bleiben. Treten weitere Symptome auf, muss das Kind ärztlich untersucht werden.

Vorerkrankungen

Wenn das Kind eine Coronavirus relevante Vorerkrankung hat oder in einer häuslichen Gemeinschaft mit einem Risikopatienten lebt, sollten Sie  die Schulleitung ansprechen. Hier gelten besondere Regelungen.

Meldepflicht

Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus ist unverzüglich der Schulleitung mitzuteilen.

Das weitere Vorgehen erfolgt in Absprache mit dem Gesundheitsamt.