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Schulordnung der Erich Kästner Schule

Jede Gemeinschaft benötigt Regeln, nach denen sie miteinander lebt. Diese Regeln sind nicht dazu da, jemanden zu ärgern oder einzuengen. Sie ermöglichen uns, harmonisch und erfolgreich gemeinsam zu lernen. Wenn sich jeder an die Regeln hält, haben die Lehrerinnen und Lehrer viel Zeit zur Verfügung, um jedes einzelne Kind entsprechend seines Bedarfs zu unterrichten und zu fördern.

Die Erich Kästner Schule ist ein Lernort an dem die Schülerinnen und Schüler in Ruhe lernen möchten und die Lehrerinnen und Lehrer haben es sich zum Ziel gesetzt, die Schülerinnen und Schüler zu selbständigen Menschen zu erziehen und sie zu befähigen, sich nach der Schule aktiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.

In unsere Schule gehen große und kleine Menschen, Angehörige unterschiedlicher Religionen und Nationalitäten. Wir sind stolz darauf, mit allen gemeinsam vorurteilsfrei lernen und arbeiten zu können.

Wichtigste Regel ist, dass wir hilfsbereit, höflich, fair und rücksichtsvoll miteinander umgehen. Jeder ist hierbei für sein eigenes Handeln verantwortlich.

 

Wir ziehen alle an einem Strang:

Schüler, Lehrer, weitere Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler

 

So gehen wir miteinander um:

Ich verhalte mich meinen Mitmenschen gegenüber so, wie ich selbst behandelt werden möchte. Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und Höflichkeit sind selbstverständlich.

Gewalt in Wort und Tat wird an der Erich Kästner Schule nicht toleriert.

Jeder hat das Recht, seine Meinung zu sagen, solange er andere dadurch nicht verletzt oder beleidigt.

Wir helfen und unterstützen uns gegenseitig, so dass alle möglichst viel lernen können.

 

Allgemeine Schulregeln:

  1. Ich komme pünktlich zum Unterricht.
  2. Ich habe alle Arbeitsmaterialien dabei.
  3. Ich mache regelmäßig meine Hausaufgaben.
  4. Ich befolge das, was die Lehrperson sagt.
  5. Ich halte mich an das Rauchverbot auf dem Schulgelände.
  6. Ich verlasse das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft.
  7. Ich tue niemandem weh: z.B. Treten, Schlagen, Bedrohen, Bewerfen mit Steinen, Stöcken oder Schneebällen sowie Beschimpfungen und gegenseitiges „Fertig machen“ sind verboten.
  8. Ich behandle das Schulgebäude und seine Einrichtungen (Möbel usw.) so, dass alles sauber bleibt und nichts kaputt geht, denn wir möchten, dass unsere Schule so ordentlich bleibt!
  9. Ich benutze keine Handys und andere technische Geräte in der Schule!
  10. Während des Unterrichts gehe ich möglichst nicht zur Toilette.    (ab Klasse
  11. Wir achten auf angemessene und saubere Kleidung. Jogginghosen (ab Klasse 5) gehören in den Sport- /Freizeitbereich, Kleidung mit Flecken gehört in die Wäsche und an kalten und/oder verregneten Tagen sollte man nicht nur mit einem T-Shirt bekleidet zur Schule kommen.

Allgemeine Verfahrensabläufe:

  1. Unterrichtsbeginn ist für alle Schülerinnen und Schüler um 8.00 Uhr.
  2. Wenn ein Kind krank ist, haben die Eltern und Erziehungsberechtigten die Pflicht, es bis 8.00 Uhr im Sekretariat der Schule (02381/307746) krank zu melden.
  3. Bei Erkrankungen, die länger als 3 Tage dauern, ist eine schriftliche Entschuldigung notwendig.
  4. Sollte dieser Krankmelde-Verpflichtung nicht nachgekommen werden, wird folgendes Verfahren schrittweise angewandt:
  • Die Eltern werden schriftlich über die Notwendigkeit der Krankmeldung informiert.
  • Die Eltern werden zu einem Gespräch in die Schule eingeladen bzw. telefonisch informiert.
  • Sollte das Kind weiterhin häufig fehlen, kann eine Attestpflicht auferlegt und / oder das Gesundheitsamt eingeschaltet werden.
  • Sollten sich unentschuldigte Fehltage trotz der o.g. Maßnahmen häufen, sind wir gezwungen, die Fehlzeiten offiziell anzumahnen.
  • Sollte diese Maßnahme ohne Erfolg bleiben, sind wir verpflichtet, dem zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes Mitteilung darüber zu machen.
  • Bei der dritten schriftlichen Mahnung wird das Amt für schulische Bildung bei der Stadt Hamm benachrichtigt, das diese Mitteilung an das Ordnungsamt weitergibt. Mögliche Maßnahmen, die dann entschieden werden müssen sind das Erheben eines Bußgeldes oder die zwangsweise Zuführung Ihres Kindes zur Schule.